Das Wichtigste zuerst
Wählen gehen!
Denn ... wer nicht wählt, soll hinterher auch nicht meckern
Wer gar nicht weiß wenn er wählen soll, der kann und sollte den Wahl-O-Mat zu Hilfe nehmen
Wie viele Stimmen können abgegeben werden?
Jede wahlberechtigte Person hat 2 Stimmen:
1 Erststimme (linke Spalte) für die Wahl einer*eines Wahlkreisabgeordneten
1 Zweitstimme (rechte Spalte) für die Wahl einer Landesliste (Partei)
Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.
Hier die Links zu den Internetseiten der Wahlkreisabgeordneten
(in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel zu finden sind)
Quelle: